Zeile 1

Diese Zeile bleibt frei.

Zeile 2

In dieser Zeile ist die Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft einzutragen, für die die Option gelten soll.

Zeilen 3–4

In diesen Zeilen sind der Beginn und das Ende des ersten Wirtschaftsjahres anzugeben, für das die Option gelten soll. Der Antrag ist mindestens einen Monat vor dem Beginn des ersten Wirtschaftsjahres zu stellen.

Zeile 5

In dieser Zeile ist durch eine Schlüsselzahl anzugeben, wenn bisher keine gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgt ist. In diesem Fall ist der Antrag bei dem Finanzamt des Sitzes der Gesellschaft zu stellen. Ist die Gesellschaft im Ausland ansässig, kann auch deshalb eine gesonderte und einheitliche Feststellung unterblieben sein, weil nur ein Gesellschafter unbeschränkt oder beschränkt im Inland steuerpflichtig ist. Dann ist der Antrag bei dem für diesen Gesellschafter zuständigen Finanzamt zu stellen.

Zeile 6

In dieser Zeile ist eine Schlüsselzahl einzutragen, wenn die optierende Gesellschaft im Ausland ansässig ist und bisher ausschließlich steuerabzugspflichtige Einkünfte bezogen hat, durch die die Steuerpflicht abgegolten ist. In diesem Fall besteht kein inländisches Finanzamt, das für den Antrag zuständig wäre. Der Antrag ist dann beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.

Zeile 7

In dieser Zeile ist der Ort des Sitzes und, wenn er sich im Ausland befindet, auch der Sitzstaat anzugeben. Die Angabe ist zur Bestimmung der zuständigen Finanzbehörde erforderlich.

Zeilen 8–11

In diesen Zeilen ist die Geschäftsanschrift einzutragen.

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