Veränderungen der bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern führen zu Aufwendungen und Erträgen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" auszuweisen sind. D.h. der Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus der Änderungen von bilanzierten latenten Steuern erfolgt zusammen als Gesamtbetrag, jedoch getrennt vom tatsächlichen, nach den steuerlichen Vorschriften ermittelten Steuern vom Einkommen und Ertrag – entweder

  • in einer gesonderten Zeile, einem Vorspaltenausweis,
  • einem Davon-Vermerk oder
  • durch Erläuterungen im Anhang.[1]

In den Standardkontenrahmen sind für die Zuführung und Auflösung latenter Steuern die beiden Konten "Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern" (SKR03: 2250; SKR04: 7645) sowie "Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern" (SKR03: 2255; SKR04: 7649) vorgesehen. Beide Konten sind der GuV-Position "Steuern vom Einkommen und Ertrag" zugeordnet.

 

Buchung latenter Steuern im Fall eines Überhangs aktiver latenter Steuern

Die Müller GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft und ermittelt insgesamt 80.000 EUR aktive latente und 50.000 EUR passive latente Steuern, d. h. per Saldo ist ein Überhang aktiver latenter Steuern i. H. v. 30.000 EUR vorhanden. Sie hat für den Ausweis in ihrer Handelsbilanz folgende Möglichkeiten:

A) Bruttoausweis: Die Müller GmbH weist 80.000 EUR aktive latente und 50.000 EUR passive latente Steuern getrennt in der Handelsbilanz aus.

Die Müller GmbH bucht daher passive und aktive latente Steuern.

Buchungsvorschlag Bruttoausweis:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2250/7645 Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 50.000 0968/3065 Passiv latente Steuern 50.000
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0983/1950 Aktive latente Steuern 80.000 2255/7649 Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 80.000

B) Nettoausweis: Die Müller GmbH weist lediglich den Überhang aktiver latenter Steuern von 30.000 EUR aus.

Die Müller GmbH bucht daher nur den Überhang an aktiven latenten Steuern.

Buchungsvorschlag Nettoausweis:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0983/1950 Aktive latente Steuern 30.000 2255/7649 Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 30.000

C) Ausübung des Wahlrechts zum Nichtausweis eines Überhangs aktiver latenter Steuern. Die Müller GmbH weist keine latenten Steuern aus, weil aktive latente Steuern nicht ausgewiesen werden müssen.

Die Müller GmbH nimmt keine Buchung vor.

Zu beachten ist, dass ein Überhang passiver latenter Steuern ausgewiesen werden muss, ein Überhang aktiver latenter Steuern jedoch nicht (Wahlrecht). Zwischenwerte dürfen nicht angesetzt werden. Es ist auch nicht möglich, nur die passiven latenten Steuern anzusetzen und auf den Ausweis der aktiven latenten Steuern zu verzichten.

 

Buchung latenter Steuern bei Bruttoausweis und Nettoausweis

Die Müller GmbH ermittelt insgesamt 90.000 EUR passive latente und 40.000 EUR aktive latente Steuern, d. h. per Saldo ist ein Überhang passiver latenter Steuern i. H. v. 50.000 EUR vorhanden. Die Müller GmbH hat für den Ausweis in ihrer Handelsbilanz folgende Möglichkeiten:

A) Bruttoausweis: Die Müller GmbH weist 40.000 EUR aktive latente und 90.000 EUR passive latente Steuern getrennt in der Handelsbilanz aus.

Die Müller GmbH bucht daher passive und aktive latente Steuern.

Buchungsvorschlag Bruttoausweis:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2250/7645 Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 90.000 0968/3065 Passiv latente Steuern 90.000
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0983/1950 Aktive latente Steuern 40.000 2255/7649 Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 40.000

B) Nettoausweis: Die Müller GmbH weist lediglich den Überhang an passiven latenten Steuern von 50.000 EUR aus.

Die Müller GmbH bucht daher nur den Überhang an passiven latenten Steuern.

Buchungsvorschlag Nettoausweis:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2250/7645 Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 50.000 0968/3065 Passiv latente Steuern 50.000

Im Fall eines Überhangs passiver latenter Steuern besteht keine Möglichkeit, auf den Ausweis latenter Steuern in der Handelsbilanz gänzlich zu verzichten. Wegen des passiven Überhangs an latenten Steuern müssen auch die aktiven latenten Steuern in die Berechnung der (passiv) latenten Steuern einbezogen werden.

 
Praxis-Beispiel

Saldierungswahlrecht

Es gelten unverändert die Ausgangsdaten des obigen Praxis-Beispiels. Danach bestehen bei der Huber GmbH zum 31.12.01 zwei Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz – nämlich ...

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