Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Steuerabgrenzung in der Handelsbilanz
  • Grundlage: Differenz der Bilanzansätze
  • Fortschreibung der latenten Steuern

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Aktive latente Steuern 0983 1950   Aktive latente Steuern
Passive latente Steuern 0968 3060   Passive latente Steuern
Rückstellung für latente Steuern 0969 3060   Steuerrückstellungen
Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 2250 7645   Steuern vom Einkommen und Ertrag
Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 2255 7649   Steuern vom Einkommen und Ertrag

So kontieren Sie richtig!

Seit Verabschiedung des BilMoG folgt die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 HGB dem internationalen "Temporary Ansatz". Daher sind latente Steuern über alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten hinweg auf Basis der zeitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen zwischen dem jeweiligen handelsrechtlichen Wertansatz und dem korrespondierenden steuerlichen Wert zu berechnen. Ergibt sich in Summe ein Überschuss der zu versteuernden zeitlichen Differenzen über die abzugsfähigen zeitlichen Differenzen, sind für die zukünftigen Steuerbelastungen passive latente Steuern auszuweisen, die auf das Konto "Passive latente Steuern" 0968 (SKR 03) bzw. 3060 (SKR 04) gebucht werden. Die Gegenbuchung wird auf das Konto "Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern" 2250 (SKR 03) bzw. 7645 (SKR 04) vorgenommen.

 

Buchungssatz:

Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

an Passive latente Steuern

Gleicht sich die Steuerbelastung später aus, ist der Ausweis der passiven latenten Steuern wieder rückgängig zu machen.

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung passiver latenter Steuern

Die Huber GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft und damit zum Ausweis latenter Steuern nach § 274 HGB verpflichtet. Im Zuge der (jährlichen) Arbeiten zum Jahresabschluss berechnet die Huber GmbH daher u. a. die Höhe der auszuweisenden latenten Steuern. Dazu nimmt die Huber GmbH eine Einzeldifferenzbetrachtung aller Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vor.

Betrachtung Geschäftsjahr 01:

Ausgangspunkt sind folgende vorläufigen Handels- und Steuerbilanzen zum 31.12.01:

 
A Vorl. Handelsbilanz 31.12.01 (TEUR) P
Immaterielles Vermögen 200 Eigenkapital 380
Sachanlagevermögen 300 Rückstellungen 150
Vorräte 250 Verbindlichkeiten 300
Forderungen 50    
RAP 60 RAP 30
  860   860
 
A Vorl. Steuerbilanz 31.12.01 (TEUR) P
Immaterielles Vermögen 100 Eigenkapital 330
Sachanlagevermögen 300 Rückstellungen 100
Vorräte 250 Verbindlichkeiten 300
Forderungen 50    
RAP 60 RAP 30
  760   760

Die Unterschiede zwischen beiden Rechenwerken beruhen auf

  • der Ausübung des Aktivierungswahlrechts zum Ausweis selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz i. H. v. 100 TEUR und
  • der Erfassung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften i. H. v. 50 TEUR in der Handelsbilanz.

Beide Sachverhalte dürfen nicht in die Steuerbilanz übernommen werden. Die Huber GmbH nimmt keine außerbilanziellen Korrekturen steuerlicher Wertansätze vor.

Zur Ermittlung der latenten Steuern nimmt die Huber GmbH einen bilanzbezogenen Vergleich zwischen dem handelsbilanziellen Wert und dem steuerlichen Wert aller Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vor:

 
  Handelsbilanzieller Wert (HB-Wert) Steuerlicher Wert (SL-Wert) Differenz Anpassung Maßgebliche Differenz Abzugsfähige zeitliche Differenz (Aktivische Latenz) Zu versteuernde zeitliche Differenz (Passivische Latenz)
Aktiva a b c =a – b d e= c -d

f = e

(wenn HB-Wert < steuerlicher Wert)

g = e

(wenn HB-Wert > steuerlicher Wert)
Immaterielles Vermögen 200 100 100 0 100 0 100
Sachanlagevermögen 300 300 0 0 0 0 0
Vorräte 250 250 0 0 0 0 0
Forderungen 50 50 0 0 0 0 0
RAP 60 60 0 0 0 0 0
Passiva          

f = e

(wenn HB-Wert > steuerlicher Wert)

g = e

(wenn HB-Wert < steuerlicher Wert)
Rückstellungen 150 100 50 0 50 50 0
Verbindlichkeiten 300 300 0   0 0 0
RAP 30 30 0 0 0 0 0
Summe   50 100

Die Werte der Spalte a entsprechen den Werten der Handelsbilanz. Die Werte der Spalte b werden als steuerlicher Wert bezeichnet; hier übernimmt die Huber GmbH jeweils die Werte aus der Steuerbilanz, da sie keine außerbilanziellen (steuerwirksamen) Hinzurechnungen oder Abzüge (z. B. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG) vorgenommen hat.

Die entstehenden Differenzen (Spalte c) werden unverändert in die Spalte e übernommen, sofern sich diese jeweils bis zum Ende der betrieblichen Tätigkeit auflösen. Hingegen eliminiert die Huber GmbH solche Differenzen in Spalte d, die sich im Zeitablauf bis zum Ende der betrieblichen Tätigkeit nicht umkehren werden (sog. permanente Differenzen).

Beide zum 31.12.01 identifizierten Differenzen (aufgrund der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände und der Bildung einer Drohverlustrückstellung) werden sich im Zeitablauf bis zum Ende der betrieblichen Tätigkeit ausgleichen, ...

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