Hat sich das Unternehmen an Gesellschaften im Ausland beteiligt, werden diese Werte als Finanzanlagen in der Bilanz aufgeführt. Das kann eine unbedeutende Beteiligung an einem Händler sein oder aber eine 100-prozentige Tochtergesellschaft.

6.1 Die Zeichen einer Krise erkennen

In der Praxis existieren meist sehr gut Kontakte zwischen den Buchhaltungen des Unternehmens und den Unternehmen an denen Beteiligungen bestehen. Darüber können informell Informationen ausgetauscht werden, auch über bedrohliche Entwicklungen. Diese werden in der Buchhaltung bewertet und mit den Fachbereichen diskutiert. Bewertungsfrei sind die regelmäßig zu liefernden Berichte aus den Beteiligungsgesellschaften, die i. d. R. in der Buchhaltung des deutschen Unternehmens verarbeitet werden. Eine Ergebnisverschlechterung oder hohe Forderungsstände in den Berichten können Zeichen für eine sich entwickelnde Krise sein.

6.2 Neubewerten der Beteiligung

Haben diese ihren Sitz oder ihren Tätigkeitsbereich in einem Krisengebiet, muss die Buchhaltung die Beteiligung neu bewerten. Eindeutig ist der neue Wert, wenn die Gesellschaft im Ausland zerstört wurde. Der Wert der Beteiligung sinkt auf null, wenn keine Wertgegenstände oder sichere Geldmittel mehr vorhanden sind.

Wer z. B. zu Beginn des Ukrainekrieges an einer Vertriebsgesellschaft in Moskau beteiligt war, musste nach den Sanktionen deren Wert für das Unternehmen prüfen, wenn die Produkte nicht mehr vertrieben werden durften oder konnten. Betrifft die Krise nur Teile der Beteiligung, dann muss der Wert in der Bilanz entsprechend angepasst werden. Dies geschieht durch eine Teilwertabschreibung, die zu dokumentieren ist. Zu jeder folgenden Bilanz müssen die Gründe für die Wertkorrektur geprüft werden. Fallen sie weg, muss die Teilwertabschreibung zurückgenommen werden.

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