Für die Vorräte hat eine krisenbedingt verlorene Nachfrage vergleichbare Auswirkungen. Da im Krisengebiet der Absatz nicht mehr oder nicht im gewohnten Umfang möglich ist, verlieren die im Lager vorhandenen Fertigwaren und die für eine Produktion notwendigen anderen Güter plötzlich an Wert. Können die Waren in anderen Vertriebsgebieten verkauft werden, entstehen zusätzliche Lagerkosten für den langsameren Abbau der Bestände. Ein Notverkauf der Fertigwaren und der für eine Produktion bereits beschafften Güter führt in aller Regel zu Verlusten.

Die Wertminderung der Vorräte, die wegen einer Krise im Absatzgebiet entsteht, muss ebenfalls in der Bilanz ausgewiesen werden.

 
Hinweis

Verantwortung im Einkauf

Kommt es zu Krisen in Gebieten mit wichtigen Lieferquellen bzw. in Absatzregionen, muss sofort reagiert werden, um die Auswirkungen für das Unternehmen zu minimieren. Offene Aufträge für Güter, die nicht mehr benötigt werden, müssen storniert werden. Verhandlungen über Abnahmeverträge sind notwendig. Verantwortlich dafür ist der Einkauf. Durch die Trennung des Ausweises der betroffenen Güter in den Vorratskonten der Buchhaltung kann überwacht werden, ob dies gelingt.

Die Neubewertung bestimmter Vorräte ist nicht die vordringlichste Aufgabe der Buchhaltung, wenn es zu einer Krise mit Bezug zum Unternehmen kommt. Sie muss aber erledigt werden, spätestens zum Bilanzstichtag, möglichst früher, um die Auswirkungen auf die Liquidität und die Fortführungsprognose frühzeitig erkennen zu können.

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