Die Angaben aus den Zusammenfassenden Meldungen sollen gewährleisten, dass in einer ersten Stufe jeder Mitgliedstaat automatisch und unverzüglich alle in Saarlouis gespeicherten Lieferungen und Dienstleistungen der in Deutschland registrierten Unternehmen an Kunden in einem bestimmten Mitgliedstaat abfragen kann. Die zuständige Behörde erhält dann eine Übersicht über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aller Unternehmer des betreffenden Mitgliedstaats und dazu die Höhe der gemeldeten Warenlieferungen und Dienstleistungen aus Deutschland an diese Steuerpflichtigen. In dieser ersten Stufe werden also noch keine Angaben zu den leistenden Unternehmern übergeben.

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