Im Allgemeinen werden während des Jahres Abschlagszahlungen geleistet und im neuen Jahr erfolgt die Schlussrechnung. Hinsichtlich der Abschlagszahlungen liegen in der Regel Abschlagsrechnungen vor, so dass der leistende Unternehmer die Vorsteuer geltend machen kann. Die Abschlagsrechnungen müssen sämtliche Pflichtangaben gem. § 14 Abs. 4 UStG enthalten.
Da in der Regel die Schlussrechnung erst im neuen Jahr erteilt wird, muss hinsichtlich des Differenzbetrags im Jahresabschluss eine sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen werden.
Stromkostenabrechnung im neuen Jahr fürs "alte" Jahr
Unternehmer Hans Groß bezieht seinen Strom von den Stadtwerken (Kreditorennummer 87654). Er hat im Jahr 01 4 Abschlagszahlungen von jeweils 400 EUR zzgl. 76 EUR Umsatzsteuer geleistet. Ordnungsgemäße Abschlagsrechnungen werden unterstellt. Im Januar 02 erhält er von den Stadtwerken die Schlussrechnung, aus der sich eine Nachzahlung von 200 EUR zzgl. 38 EUR ergibt.
Folge: Bei Erstellung des Jahresabschlusses liegt die Schlussrechnung zwar vor, aber nicht zum 31.12.01. Deshalb muss Hans Groß den Differenzbetrag im Jahresabschluss 01 als sonstige Verbindlichkeit ausweisen
Buchungsvorschlag:
Jeweilige Abschlagszahlung
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4240/6325 | Gas, Strom, Wasser | 400 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 76 | 1200/1800 | Bank | 476 |
Buchung Nachzahlung aus Schlussrechnung im Jahresabschluss
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4240/6325 | Gas, Strom, Wasser | 200 | |||
1548/1434 | Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar | 38 | 1700/3500 | Sonstige Verbindlichkeiten | 238 |
Buchung der Nachzahlung aus Schlussrechnung im neuen Jahr
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1700/3500 | Sonstige Verbindlichkeiten | 238 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 38 | 1548/1434 | Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar | 38 |
87654/87654 | Stadtwerke | 238 |
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