Bei der AG stellt der Vorstand den Jahresabschluss auf.[1] Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Aufsichtsrat, sofern er ihn billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können stattdessen auch beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.[2] Die Hauptversammlung ist für die Feststellung auch zuständig, wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht gebilligt hat.[3]

Der Aufsichtsrat einer AG hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die vorher geprüften Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten. Geschieht dies nicht, hat der Vorstand dem Aufsichtsrat eine zusätzliche Frist von höchstens 1 Monat einzuräumen.[4] Innerhalb von 8 Monaten müssen sämtliche Arbeiten beendet sein, weil in den ersten 8 Monaten die Hauptversammlung stattzufinden hat.[5]

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