Unternehmer Huber hat an seinen Kunden Ware geliefert. Er stellt ihm dafür 119 EUR in Rechnung (100 EUR zuzüglich 19 EUR Umsatzsteuer). Er verbucht den Vorgang wie folgt:
ursprüngliche Forderung des Unternehmers | 119,00 EUR |
Mahngebühr | 3,00 EUR |
Zinsen | 5,26 EUR |
Bearbeitungsgebühr Inkassobüro | 44,03 EUR |
Zahlungen des Kunden an das Inkassobüro | 171,29 EUR |
abzüglich | 44,03 EUR |
zu überweisender Betrag | 127,26 EUR |
Der Unternehmer bucht den überwiesenen Betrag von 127,26 EUR wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 127,26 | 1400/1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 119,00 |
2700/7400 | Sonstige Erträge | 3,00 | |||
8650/7110 | Erlöse Zinsen und Diskontspesen | 5,26 |
Bei den Mahngebühren handelt es sich um sonstige Erträge, die mangels Gegenleistung nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Verzugszinsen unterliegen ebenfalls nicht der Umsatzsteuer.
Zusätzlich sind noch die Kosten des Inkassounternehmens zu erfassen. Die Realisierung der Forderung ist eine Dienstleistung, die das Inkassounternehmen an den Unternehmer erbringt. Wegen der Verrechnung mit der Kundenzahlung ist wie folgt zu buchen:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4970/6855 | Nebenkosten des Geldverkehrs | 37,00 | |||
1576/1406 | abziehbare Vorsteuer 19 % | 7,03 | 2700/7400 | Sonstige betriebliche Erträge aus Inkasso | 44,03 |
Hinweis: Die Konten 2700/7400 (SKR 03/04) "Sonstige betriebliche Erträge aus Inkasso" sind individuell anzulegen und zu beschriften, da die DATEV-Kontenrahmen diese nicht standardmäßig vorsehen.
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