Unternehmer Huber hat an seinen Kunden Ware geliefert. Er stellt ihm dafür 119 EUR in Rechnung (100 EUR zuzüglich 19 EUR Umsatzsteuer). Er verbucht den Vorgang wie folgt:

 
ursprüngliche Forderung des Unternehmers 119,00 EUR
Mahngebühr 3,00 EUR
Zinsen 5,26 EUR
Bearbeitungsgebühr Inkassobüro 44,03 EUR
Zahlungen des Kunden an das Inkassobüro 171,29 EUR
abzüglich 44,03 EUR
zu überweisender Betrag 127,26 EUR

Der Unternehmer bucht den überwiesenen Betrag von 127,26 EUR wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 127,26 1400/1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 119,00
      2700/7400 Sonstige Erträge 3,00
      8650/7110 Erlöse Zinsen und Diskontspesen 5,26

Bei den Mahngebühren handelt es sich um sonstige Erträge, die mangels Gegenleistung nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Verzugszinsen unterliegen ebenfalls nicht der Umsatzsteuer.

Zusätzlich sind noch die Kosten des Inkassounternehmens zu erfassen. Die Realisierung der Forderung ist eine Dienstleistung, die das Inkassounternehmen an den Unternehmer erbringt. Wegen der Verrechnung mit der Kundenzahlung ist wie folgt zu buchen:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4970/6855 Nebenkosten des Geldverkehrs 37,00      
1576/1406 abziehbare Vorsteuer 19 % 7,03 2700/7400 Sonstige betriebliche Erträge aus Inkasso 44,03

Hinweis: Die Konten 2700/7400 (SKR 03/04) "Sonstige betriebliche Erträge aus Inkasso" sind individuell anzulegen und zu beschriften, da die DATEV-Kontenrahmen diese nicht standardmäßig vorsehen.

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