Für jede Risikoart in Verbindung mit Finanzinstrumenten hat ein Unternehmen Folgendes anzugeben:

 

a)

Umfang und Ursache der Risiken,

 

b)

seine Ziele, Richtlinien und Prozesse zur Steuerung dieser Risiken und die zur Bewertung der Risiken eingesetzten Methoden und

 

c)

etwaige Änderungen bei (a) oder (b) gegenüber der vorangegangenen Periode.

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