Durch Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen, veröffentlicht im Oktober 2022, wurden die Paragraphen 60, 71, 72A, 74 und 139U geändert und die Paragraphen 72B und 76ZA eingefügt. Ein Unternehmen hat

 

a)

die Änderung an Paragraph 139U unmittelbar bei Veröffentlichung von Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen anzuwenden;

 

b)

alle anderen Änderungen rückwirkend gemäß IAS 8 auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese Periode auch Einstufung von Schulden als kurz- oder langfristig anzuwenden. Wendet ein Unternehmen Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

[1] Eingefügt durch Verordnung (EU) 2023/2822. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnenden Geschäftsjahres.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge