Rechnungen i. S. d. UStG können auch als Gutschriften ausgestaltet werden. Die Abrechnung über Lieferungen/Leistungen mittels Gutschrift ist jedoch nicht selten mit Fehlern behaftet, zumal der Ausdruck "Gutschrift" im Sprachgebrauch regelmäßig nicht für Gutschriften i. S. d. UStG verwendet wird. Die restriktiven Rechnungsanforderungen tun ihr Übriges. Der folgende Beitrag stellt 5 häufige Missverständnisse und Fehler im Zusammenhang mit Gutschriften dar und zeigt, wie diese vermieden werden können.

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