Möglichkeit 1

Der Leistende erteilt über den Differenzbetrag (z. B. 100 EUR zzgl. 19 EUR Umsatzsteuer) eine "Gutschrift" (kaufmännische Gutschrift). Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen.[1] Die "Gutschrift" ist Teil der ursprünglichen Rechnung und muss einen Verweis auf die entsprechende Rechnungsnummer beinhalten.[2]
Die Buchung der Gutschrift erfolgt wie bei Skonti und Boni.

Möglichkeit 2

Selbstverständlich kann der Rechnungsaussteller auch seine ursprüngliche Rechnung unter der alten Rechnungsnummer berichtigen und eine "neue Rechnung" unter der alten Rechnungsnummer erteilen (z. B. 1.900 EUR zzgl. 361 EUR Umsatzsteuer). Da alles unter der ursprünglichen Rechnungsnummer abgewickelt wird, liegt umsatzsteuerlich nur eine Rechnung vor.
Die ursprüngliche Buchung (2.000 EUR zzgl. 380 EUR Umsatzsteuer) wird dann storniert und die neue Rechnung (1.900 EUR zzgl. 361 EUR Umsatzsteuer) eingebucht.

Möglichkeit 3

Als weitere Möglichkeit könnte der Rechnungsaussteller seine ursprüngliche Rechnung (alte Rechnungsnummer) stornieren und eine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer erteilen. Hiervon ist jedoch eher abzuraten, da einerseits für die tatsächlich erfolgte Lieferung unter der alten Rechnungsnummer keine Rechnung (mehr) vorliegt bzw. für eine Lieferung 2 Rechnungen mit 2 verschiedenen Rechnungsnummern gebucht wurden. Im Falle einer Abstimmung, Revision oder Betriebsprüfung ergibt sich u. U. zeitaufwendiger Klärungsbedarf.

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