Wird in einer Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen, d. h.

  • ermäßigt besteuerte Umsätze mit dem allgemeinen Steuersatz ausgewiesen oder
  • 16 %-ige/5 %-ige Umsätze mit 19 %/7 % ausgewiesen,

so gilt Folgendes, wenn der Leistende nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuert:

  • Die Gutschrift gilt als Rechnung, da eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung eines Regelversteuerers abgerechnet wird.[1]
  • Der Leistende schuldet den vollen ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag.[2]
  • Der Leistungsempfänger (Gutschriftsaussteller) darf nur die gesetzlich richtige (geminderte) Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.[3]

Hinweis: Dies gilt auch für Umsätze der Land- und Forstwirte nach § 24 UStG. Nimmt der Land- oder Forstwirt eine Gutschrift, in der ein höherer als der gesetzlich geschuldete Steuerbetrag gesondert ausgewiesen worden ist, widerspruchslos entgegen, so schuldet auch er den Mehrbetrag.[4]

 
So buchen Sie richtig

Zu hoher Umsatzsteuerausweis

L liefert an K für 1.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer Gemüse. K erteilt L eine Gutschrift über 1.000 EUR und 190 EUR (19 %) Umsatzsteuer. Das Gemüse dürfte aber nur mit 7 % Umsatzsteuer verkauft werden.[5]

L muss den ausgewiesenen zu hohen Umsatzsteuerbetrag versteuern:[6]

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Warenverkauf bei L

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190      
      8400 Erlöse 19 % USt 1.190

Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Warenverkauf bei L

 

Konto

SKR 04 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190      
      4400 Erlöse 19 % USt 1.190

Das Konto "Erlöse 19 % USt" ist bei DATEV ein Automatikkonto, d. h. hier wird die Umsatzsteuer automatisch aus den Erlösen herausgerechnet.

K kann nur 7 % Vorsteuer aus dem ausgewiesenen Zahlungsbetrag (1.190 EUR) abziehen, da nur in dieser Höhe eine gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer vorliegt:[7]

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Wareneinkauf bei K

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
3300 Wareneingang 7 % Vorsteuer 1.190      
      1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190

Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Wareneinkauf

 

Konto

SKR 04 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
5300 Wareneingang 7 % Vorsteuer 1.190      
      3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190

Das Konto "Wareneingang 7 % Vorsteuer" ist bei DATEV ein Automatikkonto, d. h. hier wird die Vorsteuer automatisch aus den Wareneingangsbeträgen herausgerechnet.

Widerspricht L der Gutschrift, kann K seine Buchung berichtigen, indem er:

a) den Kaufpreis auf 1.070 EUR herabsetzt.

Folge: K und L müssen ihre bisherigen Buchungen stornieren und buchen auf Grundlage der neuen Vereinbarung 1.000 EUR Wareneinkauf/Erlöse, 70 EUR Vorsteuer/Umsatzsteuer und 1.070 EUR Verbindlichkeiten/Forderungen[8]

oder

b) den Steuerbetrag berichtigt, den Zahlungsbetrag aber unverändert lässt.

Folge: K muss eine berichtigte Gutschrift über 1.112,15 EUR zzgl. 77,85 EUR Umsatzsteuer ausstellen. L korrigiert die bisherige Erlös- und Umsatzsteuerbuchung. Am einfachsten: Er storniert die "falsche" Buchung und bucht die korrigierte Gutschrift neu ein.[9]

K muss keine weitere Buchung vornehmen.

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