Wird in einer Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen, d. h.
- ermäßigt besteuerte Umsätze mit dem allgemeinen Steuersatz ausgewiesen oder
- 16 %-ige/5 %-ige Umsätze mit 19 %/7 % ausgewiesen,
so gilt Folgendes, wenn der Leistende nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuert:
- Die Gutschrift gilt als Rechnung, da eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung eines Regelversteuerers abgerechnet wird.[1]
- Der Leistende schuldet den vollen ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag.[2]
- Der Leistungsempfänger (Gutschriftsaussteller) darf nur die gesetzlich richtige (geminderte) Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.[3]
Hinweis: Dies gilt auch für Umsätze der Land- und Forstwirte nach § 24 UStG. Nimmt der Land- oder Forstwirt eine Gutschrift, in der ein höherer als der gesetzlich geschuldete Steuerbetrag gesondert ausgewiesen worden ist, widerspruchslos entgegen, so schuldet auch er den Mehrbetrag.[4]
Zu hoher Umsatzsteuerausweis
L liefert an K für 1.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer Gemüse. K erteilt L eine Gutschrift über 1.000 EUR und 190 EUR (19 %) Umsatzsteuer. Das Gemüse dürfte aber nur mit 7 % Umsatzsteuer verkauft werden.[5]
L muss den ausgewiesenen zu hohen Umsatzsteuerbetrag versteuern:[6]
Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Warenverkauf bei L
Konto SKR 03 Soll |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.190 | |||
8400 | Erlöse 19 % USt | 1.190 |
Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Warenverkauf bei L
Konto SKR 04 Soll |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.190 | |||
4400 | Erlöse 19 % USt | 1.190 |
Das Konto "Erlöse 19 % USt" ist bei DATEV ein Automatikkonto, d. h. hier wird die Umsatzsteuer automatisch aus den Erlösen herausgerechnet.
K kann nur 7 % Vorsteuer aus dem ausgewiesenen Zahlungsbetrag (1.190 EUR) abziehen, da nur in dieser Höhe eine gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer vorliegt:[7]
Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Wareneinkauf bei K
Konto SKR 03 Soll |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
3300 | Wareneingang 7 % Vorsteuer | 1.190 | |||
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.190 |
Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Wareneinkauf
Konto SKR 04 Soll |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
5300 | Wareneingang 7 % Vorsteuer | 1.190 | |||
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.190 |
Das Konto "Wareneingang 7 % Vorsteuer" ist bei DATEV ein Automatikkonto, d. h. hier wird die Vorsteuer automatisch aus den Wareneingangsbeträgen herausgerechnet.
Widerspricht L der Gutschrift, kann K seine Buchung berichtigen, indem er:
a) | den Kaufpreis auf 1.070 EUR herabsetzt. |
Folge: K und L müssen ihre bisherigen Buchungen stornieren und buchen auf Grundlage der neuen Vereinbarung 1.000 EUR Wareneinkauf/Erlöse, 70 EUR Vorsteuer/Umsatzsteuer und 1.070 EUR Verbindlichkeiten/Forderungen[8]
oder
b) | den Steuerbetrag berichtigt, den Zahlungsbetrag aber unverändert lässt. |
Folge: K muss eine berichtigte Gutschrift über 1.112,15 EUR zzgl. 77,85 EUR Umsatzsteuer ausstellen. L korrigiert die bisherige Erlös- und Umsatzsteuerbuchung. Am einfachsten: Er storniert die "falsche" Buchung und bucht die korrigierte Gutschrift neu ein.[9]
K muss keine weitere Buchung vornehmen.
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