Die Berechnung der Grundsteuer nach dem niedersächsischen Landesmodell wird künftig auf den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen basieren. Auch das niedersächsische Flächen-Lage-Modell baut also auf das Flächenmodell aus Bayern auf und ergänzt es um einen lagebezogenen Faktor.[1]

Die Finanzverwaltung in Niedersachsen hat im Mai/Juni 2022 ein Informationsschreiben an alle Eigentümer von Grundbesitz (für Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) in Niedersachsen versandt. Diese Schreiben erläutern den weiteren Verfahrensablauf und enthalten die Informationen, die individuell für die jeweiligen Steuerpflichtigen in der Finanzverwaltung vorhanden sind (z. B. Aktenzeichen und Lage). Der Entwurf dieses Informationsschreibens ist auf der Webseite der niedersächsischen Finanzverwaltung verfügbar.

Außerdem stellt die Finanzverwaltung jeweils für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) Checklisten zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe zur Verfügung, die den Erklärungspflichtigen einen Überblick über die in der Steuererklärung zu machenden Angaben und Informationsquellen zu diesen Daten an die Hand geben.

Überdies werden Erklärungspflichtige mit Grundbesitz in Niedersachsen durch das Angebot eines sogenannten Grundsteuer-Viewers unterstützt. Das internetbasierte Auskunftsportal bietet die kostenfreie Möglichkeit, für jedes Flurstück die folgenden Daten abzurufen:

- Gemeinde,

- Gemarkung,

- Flur und Flurstückszähler und -nenner,

- amtliche Fläche des Flurstücks.

Anhand des Grundsteuer-Viewers sollen Steuerpflichtige auch den im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell für ihr Grundstück zur Anwendung kommenden Lagefaktor nachvollziehen können.

Zur Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuererklärung über ELSTER stellt die Finanzverwaltung eine Video-Ausfüllanleitung bereit, welche anhand des Beispiels eines Einfamilienhauses mit Garage veranschaulicht, wie die grundstücksbezogenen Daten in den Erklärungsformularen einzutragen sind. Daneben gibt es auch zwei Klickanleitungen – jeweils für Einfamilienhäuser, für Wohnungseigentum und für verpachtete Ackerflächen einer Erbengemeinschaft sowie eine allgemeine Anleitung für die Anlage Grundstück – die als PDF abrufbar sind.

Auf der Homepage der niedersächsischen Finanzverwaltung wurden außerdem FAQs zur Grundsteuerreform sowie eine umfassende Präsentation zur Grundsteuerreform in Niedersachsen veröffentlicht.

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