Für in Hessen belegene Grundstücke kommt das Flächen-Faktor-Verfahren zur Anwendung. Dieses Verfahren basiert auf der Grundlage des bayerischen Flächen-Modells. Das HGrStG ergänzt dieses allerdings um einen lagebezogenen Faktor, der die Grundstückslage bei der Berechnung mit einfließen lässt. Dieser Faktor berechnet sich im Grunde genommen durch das Verhältnis von dem Zonen-Bodenrichtwert eines Grundstücks zu dem durchschnittlichen Bodenrichtwert in der jeweiligen Gemeinde. Der Bodenrichtwert dient also als Indikator für eine gute oder schlechtere Lage.[1]

Im Sommer 2022 hat die hessische Finanzverwaltung ein Informationsschreiben zur Erklärungspflicht im Rahmen der Grundsteuerreform versandt. Die Informationsschreiben wurden an die Eigentümer mit hessischem Grundbesitz versandt und beinhalten die für die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag benötigten Aktenzeichen der jeweiligen wirtschaftlichen Einheiten, Angaben zur Lage der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit und eine Checkliste zur Vorbereitung der Erklärungserstellung.

Die hessische Finanzverwaltung stellt auf ihrer Webseite Aufstellungen für das Grundvermögen (Grundsteuer B) und das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) zur Verfügung, die die für die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag benötigten Daten enthalten und mit deren Hilfe sich Erklärungspflichtige mit Grundbesitz in Hessen umfassend über die in der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag anzugebenden Daten informieren können. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform in Hessen sind auf der FAQ-Seite der Finanzverwaltung zusammengefasst.

Ein besonderes Serviceangebot im Rahmen der Erklärungsabgabe bietet die hessische Steuerverwaltung in Zusammenarbeit mit der hessischen Katasterverwaltung mit dem digitalen Flurstücksnachweis (für die Grundsteuer B) an.

Der Flurstücksnachweis bietet den Erklärungspflichtigen die kostenlose Möglichkeit, folgende flurstücksbezogene Angaben im Internet abzurufen:

- Gemarkung,

- Flur,

- Flurstück (Zähler/Nenner),

- Grundstücksfläche (amtliche Fläche),

- Lage und

- die Grundbuchblattnummer.

Diese Daten haben Erklärungspflichtige im Rahmen ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag für die Grundsteuer B anzugeben. Die Inhalte des Flurstücksnachweises können bei Bedarf auch beim Bürgerservice des zuständigen Finanzamts erfragt werden. Die Daten sollen von den Nutzern allerdings auf Aktualität und Vollständigkeit geprüft werden, bevor eine Übernahme in die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag erfolgt.

Auch Eigentümer und Eigentümerinnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundsteuer A) werden bei der Erklärungsabgabe unterstützt. Betroffene Erklärungspflichtige können online kostenlos einen "Sonderkatasterauszug Hessen – Grundsteuerreform (LuF)" abrufen. Dieser Sonderkatasterauszug enthält alle zu der wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke und die für die Erklärungsabgabe benötigten Daten, soweit diese der Steuerverwaltung bekannt sind. Das sind die folgenden Daten:

  • Grundbuchblattnummer,
  • Gemarkung,
  • Gemarkungsnummer,
  • Flur,
  • Flurstückszähler und -nenner)
  • amtliche Fläche,
  • Nutzungsschlüssel lt. Bewertungsgesetz,
  • Nutzung lt. Bewertungsgesetz,
  • Fläche der Nutzung und
  • Ertragsmesszahl (nur bei landwirtschaftlicher Nutzung).

Um den Sonderkatasterauszug abrufen zu können, müssen Erklärungspflichtige das Aktenzeichen der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit angeben.

Zur Unterstützung bei der Erstellung der elektronischen Erklärung zum Grundsteuermessbetrag über ELSTER bietet die Finanzverwaltung mehrere Erklär-Videos an, die anhand von mehreren Beispielen demonstrieren, wie die Erklärung auszufüllen ist und was z. B. bei der Ermittlung der Wohn- und Nutzungsfläche zu berücksichtigen ist oder wie ein digitaler Flurstücksnachweis oder Sonderkatasterauszug angefordert werden kann. Außerdem findet man auf der Homepage auch Klick-Anleitungen für die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag als PDF-Datei für folgende Beispiele: Einfamilienhäuser, Wohnungseigentum, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Wohnteil und verpachtete Ackerflächen. Diese Ausfüllanleitungen führen Schritt für Schritt durch die Erklärungsformulare im Steuerportal Mein ELSTER und erläutern, welche Eintragungen an welcher Stelle zu machen sind und enthalten weitere Erläuterungen.

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