Im letzten Schritt wird die festzusetzende Grundsteuer durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem kommunalen Grundsteuerhebesatz berechnet.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Grundsteuer ab 1.1.2025 für bebautes Grundstück nach dem Wohnlagemodell

Grundstück mit Einfamilienhaus (zu Wohnzwecken genutzt), Wohnfläche EFH = 150 qm; normale Wohnlage nach Wohnlageverzeichnis; Grundstücksgröße = 500 qm; (angenommener fiktiver) Hebesatz der Kommune = 400 %

 
Äquivalenzbeträge:
Äquivalenzbetrag Grund und Boden  

Fläche Grund und Boden

500 qm x

Äquivalenzzahl

0,04 EUR/qm
20,00 EUR
Äquivalenzbetrag Gebäude  

Wohn-/Nutzfläche

150 qm x

Äquivalenzzahl

0,50 EUR/qm
75,00 EUR
Berechnung Steuermessbetrag:  

Äquivalenzbetrag Grund und Boden

20,00 EUR x

Steuermesszahl

100 %
20,00 EUR

Äquivalenzbetrag Gebäude

75,00 EUR x

Steuermesszahl

70 % x 75 %
39,37 EUR
Steuermessbetrag (abgerundet auf volle Cent)   59,37 EUR

Grundsteuer

x 400 % (Hebesatz)
  237,48 EUR

Alternatives Beispiel: Gleiche Grundstücksdaten, aber in guter Wohnlage:

 
Äquivalenzbeträge:
Äquivalenzbetrag Grund und Boden  

Fläche Grund und Boden

500 qm x

Äquivalenzzahl

0,04 EUR/qm
20,00 EUR
Äquivalenzbetrag Gebäude  

Wohn-/Nutzfläche

150 qm x

Äquivalenzzahl

0,50 EUR/qm
75,00 EUR
Berechnung Steuermessbetrag:  

Äquivalenzbetrag Grund und Boden

20,00 EUR x

Steuermesszahl

100 %
20,00 EUR

Äquivalenzbetrag Gebäude

75,00 EUR x

Steuermesszahl

70 %
52,50 EUR
Steuermessbetrag   72,50 EUR

Grundsteuer

x 400 % (Hebesatz)
  290,00 EUR

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