Hat der GmbH-Geschäftsführer dem Restrukturierungsgericht die Restrukturierung angezeigt, dann muss er auch anzeigen, wenn die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten. Der Grund hierfür ist einfach: Während das Restrukturierungsverfahren läuft, ist die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Sind dann aber Gründe eingetreten, die einen Insolvenzantrag erzwingen, ersetzt die Anzeige den Insolvenzantrag. Das Restrukturierungsgericht kann dann die Restrukturierungssache aufheben.

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