An das

Amtsgericht …

– Handelsregister –

… KG, HRA …

Zur Eintragung in das Handelsregister melden wir an:[1]

  1. Der bisherige persönlich haftende Gesellschafter A, …, geb. am …, (Wohnort), ist künftig Kommanditist und zwar mit einer Haftsumme von … EUR.
  2. Der bisherige Kommanditist B, geb. am …, (Wohnort), ist künftig persönlich haftender Gesellschafter.
  3. Die Firma wird unverändert fortgeführt.
  4. Die eingetragene Geschäftsanschrift ist unverändert.

…, den …

(notariell beglaubigte Unterschriften aller Gesellschafter)[2]

[1] Die Umwandlung der Gesellschafterstellung ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Sie wird (im Handelsregister dargestellt als Ausscheiden in dieser und Eintritt in jener Eigenschaft, auch wenn kein Fall eines echten Ausscheidens bzw. Eintritts vorliegt. Eine Anmeldung gerade in dieser Form ist dementsprechend nicht zu fordern (BayObLG, Beschluss v. 21.5.1970, BReg. 2 Z 24/70, NJW 1970, 1796; Roth, in Hopt, HGB, 43. Aufl. 2024, § 162 Rn. 10). Die Anmeldung ist entsprechend §§ 161 Abs. 2, 106 Abs. 7 Satz 1 HGB von sämtlichen Gesellschaftern vorzunehmen (BayObLG, Beschluss v. 3.3.1988, BReg. 3 Z 184/87, NJW-RR 1988, 1307).
[2] Seit dem 1.8.2022 kann eine Handelsregisteranmeldung gem. § 12 Abs. 1 S. 2 HGB, § 40a BeurkG auch per Videokommunikation öffentlich beglaubigt werden.

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