Die Einheitsgesellschaft ist eine weitere Möglichkeit der Kopplung der beiden Gesellschaftsformen. Die KG ist hier alleinige Gesellschafterin ihrer eigenen Komplementär-GmbH. Hierzu wird zunächst eine GmbH gegründet. Die GmbH-Gesellschafter legen dann bei Gründung der KG alle ihre GmbH-Anteile in die KG ein, die folglich zur alleinigen Gesellschafterin der GmbH wird. Die ehemaligen GmbH-Gesellschafter werden Kommanditisten der KG. Bei solch einer Konstellation können GmbH- Beteiligung und KG-Beteiligung nicht auseinanderfallen.

 
Hinweis

Gläubigerschutz

Eine solche Gestaltungsvariante muss wohlüberlegt sein und bedarf intensiver juristischer und steuerlicher Beratung. So muss z. B. zum Schutz der Gläubiger darauf geachtet werden, dass das Stammkapital für die GmbH und Haftungseinlagen der Kommanditisten nebeneinander aufgebracht werden.

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