Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen:

  • die Anmeldung als solche,
  • die Anmeldung der Geschäftsführer (mit Namen, Wohnort und Geburtsdatum),
  • die Angabe der Vertretungsbefugnis des/der Geschäftsführer(s) (Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis),
  • die Befreiung des/der Geschäftsführer(s) vom Selbstkontrahierungsverbot bei der Einmamm-GmbH,
  • eine Liste der beglaubigten Unterschriften der Geschäftsführer,
  • die Versicherung des/der Geschäftsführer(s) gem. § 8 Abs. 2 GmbHG, dass die Einlagen gem. § 7 GmbHG bewirkt sind und sich in der freien Verfügung der Geschäftsführung befinden.
 
Hinweis

Gesamtschuldnerische Haftung

Werden bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht, haften sämtliche Geschäftsführer gesamtschuldnerisch.

Folgende Unterlagen sind für die Eintragung ins Handelsregister einzureichen:

  • eine Liste der Geschäftsführer (soweit nicht bereits in der Satzung geregelt),
  • eine Liste der Gesellschafter,
  • der Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals
  • eine Urkunde der Aufsichtsratsbestellung (soweit erforderlich).

Mit folgenden Gründungskosten ist zu rechnen:

Die Notarkosten belaufen sich bei einer Bargründung mit einem Stammkapital von 25.000 EUR auf ca. 600 EUR. Die Gerichtskosten betragen bei einem Stammkapital von 25.000 EUR ca. 150 EUR für die Ersteintragung.

 
Praxis-Tipp

Gründungskosten

In der Satzung kann geregelt werden, dass die GmbH die Gründungskosten trägt. Dann müssen allerdings die Einzelpositionen exakt aufgelistet und kostenmäßig zugeordnet werden. Auch ist hier die Kostentragung durch die GmbH auf eine Gesamthöhe von max. 10 % des Stammkapitals gedeckelt.

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