Geschenke und Einladungen in angemessenem Umfang können ein legitimes Mittel zum Aufbau und zur Vertiefung von Geschäftsbeziehungen sein. Sie dürfen aber niemals die berufliche Unabhängigkeit und Urteilskraft von Geber und Empfänger in Frage stellen. Maßgeblich ist nicht, was Sie denken, sondern wie Ihr Verhalten von anderen verstanden werden könnte. Es gilt, schon den möglichen Anschein von Interessenkonflikten oder Abhängigkeiten zu vermeiden.

Wenn Sie die folgenden Regeln beachten, vermeiden Sie typische Fallstricke, die im Umgang mit Geschenken oder Einladungen zu Schwierigkeiten für Sie oder Ihr Unternehmen führen könnten. Nähere Regelungen finden Sie in unserem Verhaltenskodex.

(1) Wert und Anlass angemessen.
(2) Keine häufige Wiederholung.
(3) Keine Geschenke an die Privatadresse.
(4) Nicht vor Vertrags- und Vergabeentscheidungen.
(5) Niemals Geschenke fordern oder anregen.
(6) Keine Geldgeschenke.
(7) Bei Amtsträgern oder mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben Beauftragten die Regeln des Dienstherrn beachten.
(8) Einladungen zu Geschäftsessen nur in angemessenem, ortsüblichen Umfang.
(9) Geschäftliche Einladungen zu Veranstaltungen nur, wenn der geschäftliche oder repräsentative Charakter im Vordergrund steht und der Einladende anwesend ist.
(10) Alle Kosten, Geschenke und Einladungen vorschriftsgemäß erfassen.
     
Ort, Datum    
     
     
Unterzeichnung durch Geschäftsführer oder Senior Manager    

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