Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Streuartikel 4605 6605   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG 4630 6610  
Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG 4631 6611  
Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig 4632 6612  
Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG 4635 6620  
Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG 4636 6621  
Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig 4637 6622  
Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt 4638 6625  
Zugaben mit § 37b EStG 4639 6629  

So kontieren Sie richtig!

Der Empfänger muss betrieblich veranlasste Sachzuwendungen (Geschenke) nicht versteuern, wenn der Schenker die Steuer gem. § 37b EStG für ihn pauschal mit 30 % übernimmt. Der Schenker bucht die pauschale Steuer, wenn sie abziehbar ist, auf das Konto "Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zugaben abzugsfähig" 4632 (SKR 03) bzw. 6612 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zugaben abzugsfähig

an Bank

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