Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Streuartikel | 4605 | 6605 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG | 4630 | 6610 | ||
Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG | 4631 | 6611 | ||
Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig | 4632 | 6612 | ||
Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG | 4635 | 6620 | ||
Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG | 4636 | 6621 | ||
Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig | 4637 | 6622 | ||
Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt | 4638 | 6625 | ||
Zugaben mit § 37b EStG | 4639 | 6629 |
So kontieren Sie richtig!
Der Empfänger muss betrieblich veranlasste Sachzuwendungen (Geschenke) nicht versteuern, wenn der Schenker die Steuer gem. § 37b EStG für ihn pauschal mit 30 % übernimmt. Der Schenker bucht die pauschale Steuer, wenn sie abziehbar ist, auf das Konto "Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zugaben abzugsfähig" 4632 (SKR 03) bzw. 6612 (SKR 04).
Buchungssatz:
Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zugaben abzugsfähig |
an Bank |
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