Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke an natürliche Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, oder an juristische Personen sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Dieses Abzugsverbot gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Unabhängig davon ist Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug, dass die Geschenkaufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 7 EStG).
Gesetzlich geregelt ist der Betriebsausgabenabzug von Geschenken in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG. Über § 9 Abs. 5 EStG kommen die Grundsätze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG auch für Überschusseinkünfte zur Anwendung. Verwaltungsseitige Erläuterungen finden sich in R 4.10 und 4.11 EStR 2012 sowie H 4.10 und H 4.11 EStH 2021.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen