Am Beispiel geschäftspartnerbezogener Pflichten zur Korruptionsprävention kann gezeigt werden, wie die einzelnen Maßnahmen und Sorgfaltspflichten bei einem Thema zusammenspielen und abgestimmt eingesetzt werden können.

3.1 Bewertungsfragen und Prüfmaßnahmen für den Auswahlprozess

Ergänzende Compliance-Fragen für den Standardprozess können sein:

  • Wirtschaftliche Beteiligung von Mitarbeitern des Kundenunternehmens oder Verwandten?
  • Wirtschaftliche Beteiligung von öffentlichen Entscheidungsträgern im Staat des Kunden oder mit einer für die Geschäftsbeziehung erheblichen Aufgabenstellung?
  • In den letzten 5 Jahren behördliche Ermittlungsverfahren, Strafen- oder Bußgelder?
  • In den letzten 5 Jahren negative Medienberichterstattung?
  • Eigene Compliance Maßnahmen/CMS ?

Ob und wie der Beauftragte zur Erbringung der beauftragten Leistungen in der Lage ist, Art, Umfang und Preise für die geschuldete Leistung usw., sollte schon durch die fachbezogenen Bewertungsfragen abgedeckt sein.

Empfehlungen für Compliance-Prüfungen bei erhöhtem Compliance Risiko:

  • Bei Situationen mit erhöhtem Compliance Risiko sollte das Business Partner Screening in der Verantwortung der Compliance-Funktion liegen.
  • Als Hilfe kann das Scoring und Ranking nach dem Transparency International Corruption Perceptions Index (TCPI) der Staaten dienen, in denen Zulieferern oder Kunden beheimatet oder tätig sind. Dieser Index richtet sich an dem wahrgenommenen Korruptionsrisiko aus. Es kann also sein, dass ein Staat aufgrund einer gesteigerten Korruptionssensitivität im Ranking zurückfällt, wie das für Österreich gelten mag. Insgesamt betrachtet dürfte der TCPI-Index aber weiterhin eines der besten Hilfsmittel zur Beurteilung des regionalen Korruptionsrisikos sein.
  • Bei einem Score von unter 50 (im TI CPI 2017 Kroatien, Saudi-Arabien, Griechenland) sollte man von einem erhöhten Korruptionsrisiko ausgehen. Ab einem Score von 40 oder darunter von einem besonders erhöhtem (Ghana, Indien, Marokko, Türkei, Argentinien).
  • Die Korruptionsrisikoeinschätzung für Branchen ist grundsätzlich unabhängig von der regionalen Betrachtung. Selbst in Staaten mit einem an und für sich niedrigen Korruptionsrisiko können einzelne Branchen oder Vertriebswege einer erhöhten Compliance-Gefahr ausgesetzt sein.
  • Die Angaben und Bewertung der Regional- oder Fachverantwortlichen sollten dann durch Compliance überprüft und nachvollzogen werden.
  • Zusätzlich sind Internet- und Medienrecherchen oder sogar Recherchen vor Ort zu empfehlen.

3.2 Vertragsgestaltung und Auftragsvergabe

3.2.1 Standardverträge und Vertragsverfahren

Grundsätzlich sollten für Geschäftsabschlüsse und Auftragserteilung im Unternehmen vorgeprüfte Standardverträge und Standardverfahren verwendet werden, die folgende Gesichtspunkte berücksichtigen:

  • Definition von Art, Preis und Umfang der zu erbringenden Leistung
  • Festlegung von Margen und Preisen nach den hierfür vorgesehenen Verfahren und durch die hierfür vorgesehenen Zuständigen.
  • Aufnahme des Leistungserbringers in die Kreditorendatei mit Zahlungskonto.
  • Zahlungs-/Rechnungskonto grundsätzlich nur bei einer Bank im Land des Zahlungsempfängers oder der Leistungserbringung.
  • Unterzeichnung durch die standardmäßig vorgesehenen Kompetenzträger.

3.2.2 Dienstleister mit erhöhtem Compliance-Risiko

Berater, Vermittler, Servicepartner oder Zwischenhändler, die im Zusammenhang mit der Akquisition und Durchführung von Projekten, der Erschließung neuer Märkte oder der Anbahnung von Geschäften gegenüber Vertretern von Kunden oder Behörden tätig werden, können Bestechungsaktivitäten für den Lieferanten oder im eigenen Interesse übernehmen. Sofern es um Geschäfte mit Kunden in einen Korruptionshochrisikostaat geht liegt bei entsprechenden Aufträgen daher ein erhöhtes Compliance Risiko vor. Dann sollte gelten:

  • Auftragsvergabe nur nach Ausschreibung
  • Keine Zahlung ohne Vereinbarung
  • Kein Erfolgshonorar
  • Zustimmungspflicht, falls der Berater zur Auftragserfüllung Dritte einschalten will
  • Keine pauschale Kostenvergütung

3.2.3 Lokale Komponente

Besonders interessant können unter Korruptionsgesichtspunkten bei internationalen Aufträgen lokale Dienstleister oder Lieferanten sein, die auf Anregung des Kunden, örtlicher Berater oder Entscheidungsträger eingeschaltet werden. Hierfür können gute Gründe bestehen. Mit internationalen Aufträgen sind in der Regel Aufgaben verbunden, die am besten von Dienstleistern vor Ort übernommen, dort entschieden und nach den dortigen Marktkonditionen bezahlt werden. Allerdings können Aufträge im Rahmen der lokalen Komponente auch als Einfallstor für Korruption dienen. Deshalb sollte man darauf achten, dass man entweder vom Sitz des Unternehmens aus die vollständige Kontrolle über solche Aufträge erhält oder nach Möglichkeit dafür sorgen, dass das entsprechende Aufgabenpaket nicht in den eigenen Leistungsbereich eingeht, so dass die diesbezüglichen Aufträge nicht in eigener Verantwortung vergeben werden.

Integritätsklauseln

Einige Unternehmen sehen die Vereinbarung sog. Integritätsklauseln vor. Der Geschäftspartner erklärt dann etwa, dass er im Zusammenhang mit Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen keine gesetzeswidrigen oder unlauteren Verhaltensweisen anwenden wird. dies auch von seinen Z...

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