Für die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR netto gibt es ein Wahlrecht. Für Steuerpflichtige stehen eine Poolabschreibung und Sofortabschreibung zur Disposition. Unsere Musterlösung [1] hilft Ihnen bei der Wahl der optimalen Alternative.
s. Arbeitshilfe "Geringwertige Wirtschaftsgüter"
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