Unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs sind die Änderungen der Zinsschranke aus Perspektive der Steuerpflichtigen enttäuschend. Die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag hätte die positive Folge gehabt, dass die Auswirkungen der Zinsschranke für betroffene Unternehmen insgesamt abgeschwächt worden wären und Unternehmen mit Nettozinsaufwendungen in der Nähe der Grenze sich nicht mehr krampfhaft unter die Grenze von drei Millionen Euro gestalten müssten.

Zu begrüßen ist allerdings, dass die zahlreiche und deutliche Kritik an der Anti-Fragmentierungsregelung Wirkung entfaltete und die Regelung auf den letzten Metern noch aus dem Wachstumschancengesetz herausgenommen wurde. Für viele Unternehmen der Baubranche hätte die Regelung in den aktuellen Zeiten das wirtschaftliche Ende bedeuten können.

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