Rz. 55

Die Neuregelungen in § 6b EStG sind auf Veräußerungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 vorgenommen werden. Für vor diesem Zeitpunkt vorgenommene Veräußerungen gilt die a. F. weiter.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge