Rz. 1

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 werden m. W. z. Vz 2021 steuerliche Anpassungen für Stpfl., die einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometer und mehr haben (Fernpendler), durch Einführung einer erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und einer Mobilitätsprämie vorgenommen (§ 101 EStG Rz. 1ff.).[1]

[1] BGBl I 2019, 2886.

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