Grundsätzlich ist das Betriebsvermögen einzeln zu bewerten. Das gilt auch für die Bewertung von Kundenforderungen. Nur so kann den individuellen Gegebenheiten bei einem bestimmten Kunden Rechnung getragen werden.

Diese Möglichkeit der Einzelbewertung besteht aber dann nicht, wenn der Unternehmer über einen großen Kundenkreis verfügt. Denn bei einem größeren Kundenkreis wird der Unternehmer wohl kaum in der Lage sein, die finanziellen Verhältnisse jedes einzelnen Kunden zu überblicken. Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass er mit Forderungsausfällen rechnen muss.

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