Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Berichtigungsmaßstab
- Bilanzmäßige Trennung
- Abschlussbuchung
1 So kontieren Sie richtig!
| Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
| Kontobezeichnung |
SKR03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
| Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen |
2451 |
6923 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| Einzelwertberichtigung auf Forderungen – Restlaufzeit bis zu 1 Jahr |
0998 |
1246 |
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen H-Saldo |
| Zweifelhafte Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1460 |
1240 |
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
So kontieren Sie richtig!
Stellt der Unternehmer bei der Forderungsabstimmung zum Bilanzstichtag fest, dass er nur mit einem Teileingang der Forderungen rechnen kann, muss er eine Wertberichtigung vornehmen. Steht der vermutlich nicht mehr zu realisierende Betrag fest, hat eine Einzelwertberichtigung zu erfolgen.
Die Buchung erfolgt auf das Konto "Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen" 2451/6923 (SKR 03/04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit bis zu 1 Jahr" 0998/1246 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen |
|
an Einzelwertberichtigung zu Forderungen – Restlaufzeit bis zu 1 Jahr |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ein Kunde zahlt nur einen Teil seiner Rechnung
Unternehmer Hans Groß wird eine Forderung gegen den Kunden Klein (Konto 14321) i. H. v. 10.000 EUR nur noch i. H. v. 4.000 EUR realisieren können.
Lösung:
Aus Gründen der Bilanzklarheit muss Hans Groß diese Forderung, bei der er nur einen teilweisen Zahlungseingang erwartet, von den einwandfreien Forderungen trennen. Diese bucht er auf das Konto "Zweifelhafte Forderungen". Sodann schreibt er diese Forderung im Rahmen einer Einzelwertberichtigung ab. Im Gegensatz zum Forderungsausfall darf er keine Umsatzsteuer berichtigen, weil der Forderungsausfall ja noch nicht sic...