Nutzt ein Einzelunternehmer seinen Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, liegt insoweit kein steuerbarer Vorgang vor. Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb handelt es sich um betriebliche Fahrten. Das heißt, dass der Einzelunternehmer den Firmenwagen nicht für Zwecke außerhalb des Unternehmens nutzt. Es liegt somit kein Fall des § 3 Abs. 9a UStG vor.

Bei Personengesellschaften ist die Situation anders. Stellt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter einen Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zur Verfügung, liegt insoweit umsatzsteuerlich ein steuerpflichtiger Leistungsaustausch vor.[1] Die Personengesellschaft ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Gesellschafter können unabhängig von der Personengesellschaft, an der sie beteiligt sind, ebenfalls Unternehmer sein. Somit kann ein Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern stattfinden. Bei einer entgeltlichen Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zum Betrieb liegt lt. BFH ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter vor.

 
Praxis-Beispiel

Monatliche Buchung des Betrags für die private Nutzung über das Konto Privatentnahmen Gesellschafter A

Die ABC-OHG überlässt ihrem Gesellschafter A einen Firmenwagen, der er auch privat nutzen darf. Gesellschafter A kann den Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 32.000 EUR auch für seine Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen. Die Entfernung zum Betrieb beträgt 10 km. Dafür werden ihm auf seinem Kapitalkonto bei der Personengesellschaft pro Entfernungskilometer monatlich 0,03 % vom Bruttolistenpreis belastet. Das sind 32.000 EUR × 0,03 % = 9,60 EUR × 10 km = 96 EUR. Dieser Betrag unterliegt der Umsatzsteuer, sodass der Nettobetrag 96 EUR : 1,19 = 80,67 EUR beträgt und die Umsatzsteuer 96 EUR – 80,67 EUR = 15,33 EUR beträgt.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1800/2100 Privatentnahmen allgemein, Gesellschafter A 96,00 8200/4200 * Erlöse (Vermietung Kfz) 80,67
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 15,33

* Die Konten 8200 / 4200 müssen individuell beschriftet werden.

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