Vorteile der Aktivierung

Doch was wird mit einer Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände bezweckt? Hier verfolgte der Gesetzgeber zwei Hauptziele:

  • Stärkung der Eigenkapitalbasis: Durch die Aktivierung von Entwicklungskosten steigt der Periodengewinn zunächst, was zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis führt. Dies soll besonders jungen, innovativen Unternehmen in der Aufbauphase zugute kommen. Vor dem Hintergrund der während der Verabschiedung des BilMoG auf dem Höhepunkt befindlichen Wirtschaftskrise war die Stärkung der Eigenkapitalbasis allerdings für ein breiteres Spektrum entwickelnder Unternehmen interessant.
  • Verbesserte Kapitalbeschaffung: Die gestärkte Eigenkapitalbasis soll es den gerade erwähnten jungen Unternehmen mit Produkten in der Entwicklung ermöglichen, sich leichter Kapital zu beschaffen.

Erhalt steuerlicher Abzugsfähigkeit

Zudem blieb die steuerliche Abzugsfähigkeit erhalten, sodass Unternehmen für die Aktivierung ihrer Entwicklungskosten nicht mit höheren Steuern bestraft werden. Auch dürfen die aufgrund der Aktivierung von Entwicklungskosten höheren Gewinne nicht zur Gewinnausschüttung verwendet werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Aktivierungsmöglichkeit zur Stärkung der Unternehmenssubstanz beiträgt.

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