Es ist ein Häkchen zu setzen, wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt, welches überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Durch diese Angabe wird eine Ermäßigung der Steuermesszahl i. H. v. 30 % für die Nutzung zu Wohnzwecken gewährt. Die Ermäßigung wird gewährt, wenn das Grundstück im Rahmen der bisherigen Einheitsbewertung als Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück (i. d. R. Mehrfamilienhäuser) oder Wohnungseigentum bewertet wurde und sich bezüglich der Bauart und Nutzung des Gebäudes keine Änderungen ergeben haben. In sonstigen Fällen muss der Anteil der Wohnnutzung an der Gesamtfläche mehr als 50 % betragen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge