Die nachfolgenden Punkte sprechen dafür, dass der geldwerte Vorteil steuerlich am günstigsten nach der folgenden Methode ermittelt wird: Privatfahrten Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte
1-%-Regelung Fahrten-buch Arbeitnehmer versteuert geldwerten Vorteil Arbeitgeber versteuert pauschal
Kaufpreis/Anschaffungskosten
Anschaffungskosten hoch   X    
Fahrzeug gebraucht erworben   X    
Leasingfahrzeug        
  • Sonderzahlung 1 Jahr
X      
  • Folgejahre
  X    
Gesamtfahrleistung/laufende Kosten
Gesamtfahrleistung hoch und Kilometerkosten gering   X X  
Gesamtfahrleistung gering und Kilometerkosten hoch X     X
Dienstliche Fahrleistung hoch   X    
Private Fahrleistung hoch X      
Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte
Arbeitnehmer hat neben den Fahrtkosten Whg. – Tätigkeitsstätte noch weitere Werbungskosten (Gesamtbetrag liegt über 1.230 EUR)     X[1]  
Arbeitnehmer hat keine weiteren Werbungskosten und        
  • Steuersatz des Arbeitnehmers ist hoch
      X
  • Entfernung liegt unter 23 km[2]
      X
Arbeitnehmer hat keine weiteren Werbungskosten       X
[1] Die Versteuerung als geldwerter Vorteil ermöglicht den Werbungskostenabzug von 0,30 EUR bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Mitentscheidend kann u. a. sein, ob die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden.
[2] Es werden 180 Arbeitstage unterstellt. Berechnung: 180 Tage x 20 km x 0,30 EUR + 180 x 2 km x 0,38 EUR = 1.216,80 EUR. Bei 23 km würden die 1.230 EUR überschritten.

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