Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Ausleihungen an Gesellschafter | 0580 | 0960 | Ausleihungen an Gesellschafter | |
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter | 0582 | 0961 | Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter | |
Bank | 1200 | 1800 | Bank |
So kontieren Sie richtig!
Unter Ausleihungen versteht man im Allgemeinen zum Finanzanlagevermögen zählende Forderungsdarlehen. Es muss im Zuge der Taxonomie danach differenziert werden, ob der Darlehensnehmer-Gesellschafter Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft hält. Die Buchung eines Darlehens an einem GmbH-Gesellschafter erfolgt beispielsweise auf das Konto "Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter" 0582/0961 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter |
an Bank |
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