Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Taxonomie
  • Zuordnung
  • Zeitliche Anwendung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Ausleihungen an Gesellschafter 0580 0960   Ausleihungen an Gesellschafter
Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter 0582 0961   Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter
Bank 1200 1800   Bank

So kontieren Sie richtig!

Unter Ausleihungen versteht man im Allgemeinen zum Finanzanlagevermögen zählende Forderungsdarlehen. Es muss im Zuge der Taxonomie danach differenziert werden, ob der Darlehensnehmer-Gesellschafter Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft hält. Die Buchung eines Darlehens an einem GmbH-Gesellschafter erfolgt beispielsweise auf das Konto "Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter" 0582/0961 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen an GmbH-Gesellschafter

Die X-GmbH gewährt ihrem mit 20 % beteiligten Gesellschafter M ein Darlehen i. H. v. 70.000 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0582/0961 Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter 70.000 1200/1800 Bank 70.000

3 Detaillierte Unterteilung der Ausleihungen an Gesellschafter für die E-Bilanz beim Buchen

Die E-Bilanz bzw. die Taxonomie verpflichtet den Unternehmer dazu, nicht nur seine betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch seine Bilanzdaten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dabei hat eine detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorfälle auf die einzelnen Taxonomiepositionen zu erfolgen.

Stand vor der E-Bilanz für Ausleihungen an Gesellschafter nur das eine gleichnamige Konto zur Verfügung, stehen nun für Gesellschafterdarlehen die folgenden Konten zur Verfügung:

 
SKR 03 SKR 04 Kontenbezeichnung
0580 0960 Ausleihungen an Gesellschafter
0582 0961 Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter
0584 0962 Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter
0586 0963 Ausleihungen an Kommanditisten
0590 0970 Ausleihungen an nahestehende Personen
 
Hinweis

Finanzverwaltung kann Jahresabschlussdaten schneller auswerten – zeitnahe Betriebsprüfung möglich

Die elektronisch übermittelten Bilanzdaten können von der Finanzverwaltung leicht mit Vorjahresdaten verglichen und überprüft werden. Die Jahresabschlussdaten können schneller als bisher ausgewertet werden. Stellt die Finanzverwaltung dabei Auffälligkeiten bzw. Unstimmigkeiten fest, kann sie zeitnah eine Betriebsprüfung anordnen.

4 Es gibt keine gesetzliche Definition von Darlehen

Es gibt keine gesetzliche Definition. Im Allgemeinen sind Ausleihungen langfristige, zum Anlagevermögen gehörende Forderungsdarlehen. Hinsichtlich der Zuordnung zum Anlagevermögen ist auf die vereinbarte Mindestlaufzeit abzustellen.

Ein Darlehen mit einer Mindestlaufzeit

  • von 4 Jahren gehört stets zum Anlagevermögen,[1]
  • von einem Jahr oder weniger, gehört das Darlehen zum Umlaufvermögen.

Bei einer Laufzeit zwischen einem und vier Jahren kommt es darauf an, ob die Kapitalforderung dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Dabei kann i. d. R. auf die subjektive Absicht abgestellt werden.

 
Praxis-Beispiel

Darlehen an Gesellschafter einer GmbH & Co. KG

G ist Komplementär der X-GmbH & Co. KG. M ist Kommanditist. Die X-GmbH & Co. KG gewährt G ein Darlehen über 50.000 EUR und M eines über 25.000 EUR.

Folge: Die Taxonomie verlangt eine Untergliederung entsprechend der Art der Gesellschafterstellung.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0584/0962 Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter 50.000      
0586/0963 Ausleihungen an Kommanditisten 25.000 1200 Bank 75.000
 
Praxis-Beispiel

Gewährung eines Darlehens an den Ehemann der Gesellschafterin - angemessene Verzinsung

Die GmbH, deren Gesellschafterin die Ehefrau ist, gewährt dem Ehemann der Gesellschafterin am 30.6.01 ein endfälliges Darlehen in Höhe von 50.000 EUR. Die angemessene Verzinsung beträgt 5 % p. a.. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in 5 Jahren.

Verbuchung der Darlehensgewährung:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0590/0970 Ausleihungen an nahestehende Person 50.000 1200/1800 Bank 50.000

Aufgrund der periodengerechten Gewinnabgrenzung bei der GmbH sind die bereits in 01 angefallenen Zinsen als Erträge bei der GmbH zum Bilanzstichtag (= Kalenderjahr) zu erfassen. Die Zinsen berechnen sich wie folgt: 50.000 EUR x 5 % x 6/12 = 1.250 EUR

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1501/1301 Sonstige Vermögensgegenstände – Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.250 2621/7011 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.250

Anmerkung zur OHG

Im Falle der Darlehensgewährung einer OHG an ihre Gesellschafter ist das Konto "Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter" (0584/0962) einschlägig.

5 Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter: Es kommt auf die Veranlassung an

Zur Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an Gesellschafter hat die OFD Münster mit Verfügung vom 4.12.2009 Stellung genommen.[1] Danach kommt es für die steuerliche Behandlung dieses Vorgangs darauf an, ob das Darlehen betri...

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