Häufig enthalten Verhaltenskodices Regelungen über Hinweisgebersysteme oder Ombudsmannverfahren, die es Mitarbeitern ermöglichen, Hinweise auf Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Verbesserungshinweise in anonymer Form vorzubringen. Solche Regelungen werden auch heute im Mittelstand immer noch kontrovers diskutiert, weil sie im Widerspruch zur gewünschten Vertrauenskultur im Unternehmen stünden. Allerdings ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Erfahrungen mit Hinweisgebersystemen und Ombudsmannverfahren durchweg positiv sind und solche Verfahren mehr und mehr als notwendiger Bestandteil eines wirksamen Compliance Management Systems angesehen werden.

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