Rz. 91a
[ja] | [n. a.] | Liegt ein Konzernlagebericht entsprechend der Vorgaben von § 315 HGB vor, der im Wesentlichen die Angaben des Lageberichts aus der Perspektive der Konzernführung darstellen soll (siehe auch Rz. 46 ff.)? | Konzernlagebericht: Inhalt und Ausgestaltung, Rz. 1 ff. |
[ja] | [n. a.] | Wurde für die Risikoberichterstattung die Anlage 1 des DRS 20 neu auch von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie Pensionsfonds analog zu den Banken beachtet? | Konzernlagebericht: Inhalt und Ausgestaltung, Rz. 1 ff. |
[ja] | [n. a.] | Wurde bei bestimmten Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 315b Abs. 1 HGB) der Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung oder einen nicht gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 315b HGB ergänzt? (Hinweis: Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen alle Konzernlageberichte um eine zunächst nur mit begrenzter Sicherheit prüfungspflichtige und sehr ausführliche Nachhaltigkeitserklärung ergänzt werden.) | Nichtfinanzielle Erklärung, Rz. 1 ff. |
[ja] | [n. a.] | Wurde von börsennotierten Unternehmen die Erklärung der Konzernführung gem. § 315d HGB abgegeben? Wurden die verschärften Angabepflichten aus § 289f Abs. 4 und 5 HGB bezüglich der Geschlechterdiversität beachtet? | Erklärung zur Unternehmensführung, Rz. 1 ff. |
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