Aufwendungen, die als Betriebsausgaben abziehbar sind, müssen durch Belege nachgewiesen werden können.

Der Betriebsprüfer kann die Vorlage dieser Belege verlangen,

  • wenn Zweifel bestehen, ob Betriebsausgaben in der angegebenen Höhe entstanden sind oder
  • wenn er die Absicht hat, die Korrektheit der Buchführung durch Stichproben zu kontrollieren.
 
Praxis-Tipp

Notwendige Angaben auf den Belegen

Achtung: Unterlagen und Belege müssen alle notwendigen Angaben enthalten. In Zweifelsfällen kann auf den Belegen notiert werden, aus welchem Anlass die Aufwendungen entstanden sind. Auf der Rückseite des Belegs können die entsprechenden Hinweise notiert werden. Zu den notwendigen Informationen gehören insbesondere:

  • Leistender und Leistungsempfänger
  • separat ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Datum des Beleges
  • Betrag oder Mengenangabe

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