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Bürobedarf

Michael Winter
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Höhe der abziehbaren Aufwendungen
  • Nachweispflichten
  • Vorsteuer
  • Aufzeichnungspflichten

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03/04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Bürobedarf 4930/6815   sonstiger betrieblicher Aufwand
Bank 1200/1800   Bankguthaben
Kasse 1000/1600   Kassenbestand

So kontieren Sie richtig!

Die Aufwendungen für Bürobedarf buchen Sie auf das Konto "Bürobedarf" 4930 (SKR 03) bzw. 6815 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Bürobedarf

an Bank

Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer buchen Sie auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abziehbare Vorsteuer

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf von Büromaterial

Der Unternehmer Hans Groß kauft für sein Unternehmen Büromaterial, z. B. Papier, Schreibgeräte, Ablagemappen usw., i. H. v. 2.380 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4930/6815 Bürobedarf 2.000 1000/1600 Kasse 2.380
1576/1406 abziehbare Vorsteuer 19 % 380      
 
Praxis-Tipp

Umsatzsteuerschlüssel – automatische Vorsteuerbuchung

Durch Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" kann man sich bei DATEV-Anwendungen die Kontierung vereinfachen. Dadurch wird automatisch das Konto "Vorsteuer" angesprochen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
904930/906815 Bürobedarf 2.380 1000/1600 Kasse 2.380

3 Was als Bürobedarf zählt

Bürobedarf sind Arbeitsmittel, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben dienen;[1] sie haben Hilfsfunktion, bilden aber selbst nicht die Erwerbsgrundlage. Hierzu gehören Gegenstände, die schon ihrer Art nach einer Berufstätigkeit zu dienen bestimmt sind, z. B. Büromaschinen, Büroklammern u. Ä.

Gegenstände, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung nutzbar sind, können dem Einzelunternehme...

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