Rz. 23

Sofern IFRS als originäres Buchführungssystem gewählt wird, erfolgt auf IFRS-Konten die Primärdatenerfassung für die Finanzbuchhaltung. In einem 2. Bewertungsbereich findet die Überleitung zu der den HGB-Vorschriften entsprechenden Buchführung statt, welche die Aufstellung des HGB-Jahresabschlusses gestattet. Im internationalen Konzern liegt die Verantwortung für die Einrichtung der Konten unter Beachtung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften alleine bei den Konzerngesellschaften.

 

Rz. 24

Für die originäre Buchführung nach IFRS lassen sich folgende Argumente anführen:

  • Nur einmal jährliche Überleitung von IFRS zum HGB für externe Berichtszwecke zum Ende des Geschäftsjahres.

    Im umgekehrten Fall, d. h. bei Primärdatenerhebung auf Basis des Landesrechts, ist für Reportingzwecke (z. B. Börsenberichterstattung) quartalsweise eine Überleitung zwischen HGB und IFRS durchzuführen. Allerdings ist einschränkend zu beachten, dass aufgrund der Steuerabgrenzung nach IAS 12 für die Zwecke eines IFRS-Abschlusses zu jedem Berichtstermin grundsätzlich auch die Aufstellung einer – zumindest statistisch fortgeschriebenen – Steuerbilanz erforderlich ist.[1]

  • Generell geringerer Bedarf an zusätzlichen speziellen landesrechtlichen Konten. Die Informationsanforderungen nach IFRS sind verhältnismäßig weitgehend, sodass über den Bestand an IFRS-Konten im 2. Bewertungsbereich im Regelfall nur wenige Konten zusätzlich eingerichtet werden müssen. Insbesondere bei einer vergleichsweisen groben Struktur der HGB-Buchführungskonten müssten im umgekehrten Fall für die IFRS-Buchführung bei der Primärdatenerfassung nach landesrechtlichen Vorschriften zusätzliche Informationen aufgezeichnet werden, um den höheren Detaillierungsgrad der IFRS-Vorschriften (insbesondere Anhangangaben) zu erfüllen.
  • Unmittelbarer Zugriff auf originäre Konteninhalte bei konzernweiten Auswertungen, z. B. Kostenstrukturen, Benchmarking, die zwecks Vergleichbarkeit auf Basis von IFRS-Wertansätzen durchgeführt werden.
[1] Vgl. Rz. 32 ff.

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