Der IASB hat am 12.2.2021 die Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungsbezogenen Schätzungen veröffentlicht, mit denen eine neue Definition für rechnungslegungsbezogene Schätzungen eingeführt wird.

Der zuvor nicht definierte Begriff "rechnungslegungsbezogene Schätzungen" wurde im geänderten Standard IAS 8.32 als "monetäre Beträge in Abschlüssen, die einer Bewertungsunsicherheit unterliegen" definiert. Im Vergleich dazu dürften sich (nicht rechnungslegungsbezogene) Schätzungen in der Regel auf Inputfaktoren beziehen, die für die Entwicklung rechnungslegungsbezogener Schätzungen verwendet werden. Der für Zweifelsfälle geltende Grundsatz des IAS 8.35 bleibt bestehen: Fällt die Abgrenzung schwer, so liegt im Zweifel eine Schätzungsänderung vor.

Der IASB hat außerdem klargestellt, dass es sich bei Auswirkungen eines geänderten Inputfaktors oder einer geänderten Bewertungstechnik für eine rechnungslegungsbezogene Schätzung um Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen handelt, wenn sie nicht aus der Berichtigung von Fehlern aus vergangenen Perioden resultieren.

Die Änderungen sind auf Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen anzuwenden, insofern diese zu oder nach Beginn des am oder nach dem 1.1.2023 beginnenden Geschäftsjahres erfolgen.

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