Schlagwörter
Mitarbeiterbeteiligung, Kapitaleinkünfte, Nichtselbständige Arbeit, Abgrenzung, Stille Beteiligung
Rechtsfrage (Thema)
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 4
Verfahrensgang
Sächsisches FG (Entscheidung vom 25.11.2021; Aktenzeichen 8 K 849/21) |
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