Schlagwörter

Auflöungsverlust, Vertrauensschutz, Bürgschaft, Nachträgliche Anschaffungskosten, Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Kapitalvermögen

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Zur Frage des hinreichenden Feststehens eines Auflösungsverlusts im konkreten Fall.

2. Eröffnet die vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11.07.2017 - IX R 36/15, BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208 getroffene Vertrauensschutzregelung beziehungsweise typisierende Weitergeltungsanordnung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zwischen der Berücksichtigung von Forderungsverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) oder als Forderungsverluste nach § 20 EStG im Sinne einer "Günstigerprüfung“?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 17 Abs. 4, § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs. 4

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Entscheidung vom 19.01.2023; Aktenzeichen 14 K 1638/20 E)

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