Schlagwörter

Gewerbesteuerzerlegung, Betriebsstätte, Leitungsnetz, Einheitlichkeit

 

Rechtsfrage (Thema)

Kann die BFH-Rechtsprechung zum Vorliegen einer einheitlichen mehrgemeindlichen Betriebsstätte bei Elektrizitätsunternehmen auf die Gewerbesteuerzerlegung bei Pipelineunternehmen übertragen werden? Schließt die Tätigkeit der Mitarbeiter der Verwaltungszentrale auch für Pipelines anderer Unternehmen den engen organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhang zwischen dem Verwaltungsgebäude und dem eigenen Rohrleitungsnetz aus?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GewStG § 33 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, §§ 30, 28

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Entscheidung vom 19.06.2020; Aktenzeichen 3 K 3280/17 G)

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