Schlagwörter
Außensteuerrecht, Funktionsverlagerung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage (Thema)
Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Funktionsverlagerung - Kein Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels Überlassung einer Gewinnchance in Gestalt einer vermögenswerten Position
Liegt eine Funktionsverlagerung nicht vor, wenn weder Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile oder Geschäftschancen übertragen werden, noch eine kausale Verknüpfung zwischen der Übertragung von Vorteilen im weitesten Sinne und der Übertragung der Befähigung, eine Funktion auszuüben, besteht?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
AStG § 1 Abs. 1 Sätze 1, 3, Abs. 3 S. 9; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Urteil vom 16.03.2023; Aktenzeichen 10 K 310/19) |
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