Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Zulässigkeit eines Zwischenurteils über den Grund des Steueranspruchs

 

Leitsatz (NV)

1. Durch Grundurteil kann keine Vorabentscheidung über ein einzelnes Besteuerungsmerkmal getroffen werden.

2. Hebt das Revisionsgericht ein Zwischenurteil auf, so wird damit auch ein zwischenzeitlich ergangenes Endurteil hinfällig.

 

Normenkette

FGO § 99

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 25.11.1987 - I R 182/83 (NV); BFH/NV 1988, 786

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132296

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