Entscheidungsstichwort (Thema)

Zu den Anforderungen an den Nachweis einer Prozeßvollmacht bei Zweifeln an der Befugnis zur Prozeßvertretung

 

Leitsatz (NV)

1. Bestehen Zweifel daran, ob von einer im Klageverfahren vorgelegten -- auch zur Einlegung von Rechtsmitteln ermächtigenden -- Vollmachtsurkunde berechtigterweise Gebrauch gemacht wurde, ist für das Rechtsmittelverfahren ein erneuter Nachweis erforderlich.

2. Eine lediglich unterschriebene und im übrigen nicht näher konkretisierte Prozeßvollmacht genügt auch dann, wenn sie einem Schriftsatz beigeheftet ist, nicht als Nachweis i. S. d. § 62 Abs. 3 FGO, wenn Zweifel bestehen, ob von Vollmachtsurkunden, die in früheren Verfahrensabschnitten vorgelegt worden sind, berechtigter Gebrauch gemacht worden ist.

 

Normenkette

FGO § 62 Abs. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 20.04.1994 - X B 45/93 (NV); BFH/NV 1995, 42

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132728

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