Leitsatz (amtlich)
Der VI. Senat des BFH ruft den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 und 4 FGO zur Entscheidung folgender Rechtsfrage an: Gilt § 9 Abs. 2 VwZG, der die Heilung eines Zustellungsmangels nach § 9 Abs. 1 VwZG ausschließt, auch, wenn mit der Zustellung die Einspruchsfrist (§ 236 Abs. 1 AO) in Lauf gesetzt werden soll?
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 71593 |
BStBl II 1976, 219 |
BFHE 1976, 436 |
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